Stand: 28. Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der mandantenfähigen KI-Workspace-Plattform „StadtVox“ (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) zwischen der Björn Habegger Kommunikationsberatung, Buchentalstr. 4, 97816 Lohr am Main (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Das Angebot von StadtVox richtet sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände) sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der Software „StadtVox“ als Cloud-basierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Unterstützung der kommunalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Der genaue Funktionsumfang der Software im jeweiligen Release-Stand (u. a. Bereitstellung von Themen-Arbeitsräumen, automatisierte Wissensverdichtung, isolierte Chat-Bereiche für Redakteure, Freigabesysteme über den „Sign-Off Guard“, grafische Aufbereitung über „VoxLayout“ sowie der Betrieb eines öffentlichen Newsrooms) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
(3) Die Bereitstellung der Software erfolgt durch Hosting auf einer sicheren, europäischen Cloud-Infrastruktur. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Für die Anbindung des Kunden an das Internet und die Beschaffung der notwendigen Hard- und Software (z. B. aktuelle Webbrowser) ist der Kunde selbst verantwortlich.
(4) Der Anbieter entwickelt die Software im Rahmen von Updates und Systempflege fortlaufend weiter, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und den Funktionsumfang zu optimieren. Ein Anspruch auf das unveränderte Bestehen bestimmter optionaler Funktionen besteht nicht, sofern die Kernfunktionalität der vertraglich vereinbarten Kommunikationskette erhalten bleibt.
(1) Die Präsentation der Software auf der Website stadtvox.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches oder in Textform übermitteltes Angebot des Anbieters (z. B. im Rahmen eines individuellen Pilotprojekt- oder SaaS-Angebots) unterzeichnet oder dessen Annahme in Textform bestätigt.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden nach Vertragsschluss die vereinbarte White-Label-Instanz (z. B. unter einer dedizierten Subdomain) bereit und richtet den initialen Administrator-Zugang ein.
(1) Der Kunde erhält an der vertragsgegenständlichen Software für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht, die Software für seine internen dienstlichen Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, Nutzerkonten für seine eigenen Mitarbeiter (Redakteure) sowie Zugänge für externe Freigabeberechtigte (Verantwortliche über den Sign-Off Guard) im Rahmen des vereinbarten Lizenzumfangs einzurichten.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten der Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm in die Software hochgeladenen Dokumente, Bilder und Daten (z. B. Einhaltung des Urheberrechts und des Datenschutzes bei hochgeladenen Rohmaterialien). Es dürfen keine Bildmaterialien mit identifizierbarem Personenbezug hochgeladen werden, sofern hierfür keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
(1) StadtVox bindet zur Text- und Datenverarbeitung externe Sprachmodelle (LLMs) von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Anthropic, Google Gemini) über dedizierte Business-Schnittstellen (APIs) an. Die Auswahl und der Wechsel des genutzten Standard-Modells obliegen der Administration der Plattform oder der Konfiguration im geschützten Admin-Bereich.
(2) Der Anbieter versichert, dass die Datenübertragung an diese Drittanbieter ausschließlich über geschützte Business-APIs erfolgt, bei denen die Drittanbieter vertraglich zusichern, die übermittelten Daten der Kommunen standardmäßig nicht zu Trainingszwecken ihrer allgemeinen KI-Modelle zu verwenden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die permanente, unveränderte Verfügbarkeit spezifischer Modelle von Drittanbietern. Sollte ein Drittanbieter seinen Dienst einstellen oder die Schnittstellenbedingungen drastisch ändern, ist der Anbieter berechtigt, das genutzte Modell gegen ein gleichwertiges Modell eines anderen Anbieters auszutauschen.
(1) Der „Sign-Off Guard“ dient der Einholung digitaler Freigaben innerhalb der Verwaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Plattform lediglich die technische Infrastruktur und die revisionssichere Protokollierung dieses Prozesses bereitstellt. Die inhaltliche und rechtliche Endkontrolle sowie die Freigabeentscheidung verbleiben vollumfänglich beim handelnden Menschen (Verantwortlichen des Kunden).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den finalen Output vor einer externen Veröffentlichung im „Presse-Room“ oder auf Drittkanälen auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Rückmeldungen freigebender Personen werden als Anmerkung an die Redaktion zurückgespielt; die Überarbeitung und finale Freigabe verbleiben beim Kunden.
(3) Die über das Modul „VoxLayout“ erzeugten Grafiken basieren auf starren, code-basierten CSS/SVG-Templates des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Layout-Fehler, die durch extreme, die Schablone sprengende Texteingaben des Kunden oder fehlerhafte Bild-Uploads entstehen.
(1) Die Vergütung für die Bereitstellung der Software (Einrichtungsgebühr und/oder laufende SaaS-Pauschalen) richtet sich nach dem jeweils individuell geschlossenen Vertrag oder dem zugrundeliegenden Angebot.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind laufende SaaS-Gebühren monatlich im Voraus zu zahlen. Einrichtungs- oder Setup-Gebühren werden nach der Bereitstellung der Instanz in Rechnung gestellt.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an den Kunden übermittelt.
(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen hiervon sind reguläre, angekündigte Wartungsfenster (die vorzugsweise in den Abendstunden oder am Wochenende durchgeführt werden) sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt oder außerhalb des Machtbereichs des Anbieters liegende Umstände (z. B. Störungen beim Upstream-Hoster Vercel oder Supabase) zurückzuführen sind.
(2) Mängel der Software hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Anbieter wird begründete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung beseitigen.
(3) Die Gewährleistung für die Richtigkeit der durch die KI-Modelle generierten Texte ist ausgeschlossen. Die KI liefert Entwürfe auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten; die Letztverantwortung für den Inhalt trägt der Anwender.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unbefugte Veröffentlichungen im öffentlichen „Presse-Room“ entstehen, sofern diese durch fehlerhafte Bedienung des Nutzers oder unbefugten Zugriff auf schlecht gesicherte Zugangsdaten des Kunden verursacht wurden.
(1) Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Da der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Nutzerprofile, Protokolldaten im Sign-Off Guard), schließen die Parteien zeitgleich mit dem Hauptvertrag eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Anbieter speichert und verarbeitet alle Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (Region EU-West/Dublin).
(1) Die Laufzeit des Vertrages sowie die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Hauptvertrag. Wird keine Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist.
(3) Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Daten des Kunden (Themen, Wissensbasen, Chats und veröffentlichte Presse-Beiträge) unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern.
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Lohr am Main).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
© Björn Habegger Kommunikationsberatung